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Presse (06.12.03): Angemessene Bedingungen und höhere Bildungsbeteiligung für alle Schülerinnen und Schüler in Lehrte - die nds. Schulreform

Angemessene Bedingungen und höhere Bildungsbeteiligung für alle Schülerinnen und Schüler in Lehrte

Kommunen tragen die finanziellen Risiken und Lasten der Schulreform

Die die Landesregierung tragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag haben ein neues Schulgesetz verabschiedet, das die Kommunen – so auch die Stadt Lehrte – vor große Herausforderungen stellt. Bei der Bewältigung der Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schulgebäude und –räume aber sind die Kommunen auf sich gestellt. Hier soll der von der Landesregierung stets gepriesene Grundsatz nicht gelten, dass die Musik bezahlt, wer sie bestellt. Erschwerend kommt hinzu, dass den Kommunen bei der Umsetzung der Schulreform keine Übergangsfristen eingeräumt worden sind.

Unabhängig von der Frage, ob der gewählte Weg, nämlich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der vierjährigen Grundschule auf die weiterführenden Schulen aufzuteilen, der pädagogisch sinnvolle ist, wird die Absicht begrüßt, die Bildungsbeteiligung zu erhöhen und mehr Schülerinnen und Schülern einen höherwertigen Schulabschluss zu vermitteln. Es wird anerkannt, dass die CDU-geführte Landesregierung dieses stets von der SPD verfolgte Ziel nunmehr übernommen hat.

Umsetzung in Lehrte

Das Ziel, eine höhere Bildungsbeteiligung durch bessere Ausschöpfung der Bildungsreserven zu gewährleisten, gilt es auch in Lehrte zu erreichen. Die Umsetzung des vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Schulgesetzes darf aber nicht zu ungleichen Lasten für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in Lehrte erfolgen. Die Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein. Für alle Schülerinnen und Schüler in Lehrte müssen deshalb auch unmittelbar nach der Abschaffung der Orientierungsstufe sowohl in pädagogischer als auch in räumlicher Sicht zumindest angemessene Bedingungen herrschen. Es steht

jedoch zu befürchten, dass eben diese Bedingungen nicht gewährleistet werden können, weil insbesondere die für das Gymnasium zur Verfügung stehenden Räume nicht ausreichen.

Denn selbst bei einem Übergang von 40 % der Schülerinnen und Schüler auf das Gymnasium würden damit 37 Klassenräume für die Sekundarstufe I erforderlich, so dass die bei der geplanten Inanspruchnahme der bisherigen Räume der Orientierungsstufe Mitte dann zur Verfügung stehenden 34 Räume nicht ausreichen. Und in den folgenden Schuljahren ist zunächst mit einem Anstieg der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I zu rechnen, bis der Schülerberg durch diese Stufe „hindurch gewachsen“ sein wird. Der Sorge um die nicht hinreichenden Räume ist bereits die vom Niedersächsischen Kultusministerium für das nächste Schuljahr angekündigte Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schülern auf 32 je Klasse zu Grunde gelegt. Nicht berücksichtigt sind der mögliche Abgang vom sowie der Zugang zum Gymnasium nach der fünften Klasse. Hierzu ist gegenwärtig eine hinreichend aussagekräftige Prognose nicht möglich, da insbesondere der von der Landesregierung zur Erhöhung der Durchlässigkeit im Schulgesetz formulierte Rechtsanspruch auf Zugang zur nächsthöheren Schulform nicht quantifizierbar ist.

Weiter auszuwerten ist, ob und welche der zur Verfügung stehenden Räume in Lehrte-Mitte hinreichend groß sind, um Klassen mit bis zu 32 Schülerinnen und Schülern aufzunehmen. Eine ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Raumkapazitäten erfolgende Durchmischung der Schülerinnen und Schüler von der ersten Klasse der Grundschule bis zur zehnten Klasse des Gymnasiums wird abgelehnt. Die besonderen pädagogischen Belange insbesondere der unteren Klassen der Grundschule sind zu berücksichtigen. Unter diesem Vorbehalt sollen auch Überlegungen stehen, die Küche (Umbau in 2 Unterrichtsräume) und den Werkraum (1 Unterrichtsraum) der Albert-Schweitzer-Schule umzubauen. Gestaltendes Werken ist als Bestandteil des Fachbereichs „musisch-kulturelle Bildung“ Unterrichtsfach der Grundschule und ab Klasse 3 für alle Schülerinnen und Schüler zu erteilen. Deshalb sollte nicht auf einen den Ansprüchen genügenden Werkraum verzichtet werden.

Bei einer auch möglichen und durchaus denkbaren Übergangsquote zum Gymnasium von 45% oder darüber hinaus wird schon zum nächsten Schuljahr das in Lehrte-Mitte zur Verfügung stehende Raumangebot noch weniger ausreichen, um die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterzubringen.

Die der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu entnehmenden Hinweise aus der Schulleitung des Gymnasiums auf die Hoffnung, dass die dort vorhandenen bzw. die dafür zusätzlich zu nutzenden Räume dann ausreichen würden, wenn durch
eine entsprechende Beratung der abgebenden Schulen Kinder vom Gymnasium ferngehalten werden, sind entschieden abzulehnen. Auch für das Gymnasium muss gelten der Grundsatz des Förderns und Forderns, nicht nur des Forderns! Aufgabe aller Schulen, auch des Gymnasiums, ist es und muss es bleiben, Schülerinnen und Schüler zu einem möglichst hohen Abschluss zu führen. Das Fernhalten von Kindern vom Gymnasium mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Räume muss unterbleiben!

Das Erreichen einer höheren Bildungsbeteiligung in Lehrte ist messbar. Dafür soll von den weiterführenden Schulen - insbesondere dem Gymnasium - verlangt werden, jährlich über die Zahl der erreichten Abschlüsse sowie die der „auf- und abgeschulten“ Schülerinnen und Schüler - nach Jahrgang differenziert - zu informieren. An dem Vergleich dieser Zahlen mit landesweiten Ergebnissen werden sich die Lehrter Schulen messen lassen müssen.

Erste Trendaussagen aus den abgebenden Schulen werden im Januar vor den Zeugniskonferenzen zu bekommen sein. Wenn diese Trendaussagen eine Außenstelle des Gymnasiums oder gar ein zweites Gymnasium für Lehrte erforderlich erscheinen lassen, stünde zu erwägen, ob dies nicht unmittelbar umgesetzt wird. Auf die Inanspruchnahme der Räume der Albert-Schweitzer-Schule für Unterrichtszwecke des Gymnasiums soll möglichst verzichtet werden.

Transparenz bei der Vorbereitung notwendiger Entscheidungen ist unverzichtbar.
Die öffentlichen Reaktionen auf die Schulausschusssitzung am 20.11.2003 haben gezeigt, dass die Eltern in Lehrte engagiert mitwirken wollen. Dies muss gewährleistet werden.

Der Ortsverein der SPD Lehrte-Kernstadt bittet die Bürgermeisterin deshalb die Eltern der Albert-Schweitzer-Schule über die tatsächliche Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses am 20.11.2003 zu informieren, um den dort entstanden Unmut auszuräumen

und

nach dem Vorliegen der Trendaussagen aus den Schulen noch im Januar 2004 zuerst die danach zu erwartenden Schülerströme bekannt zu geben und in einen vertieften Dialog mit den Elternschaften aller betroffenen Schulen über die erforderlichen Maßnahmen so rechtzeitig einzutreten, dass deren berechtigten Belange berücksichtigt werden können

sowie

prüfen zu lassen, in wieweit das vorhandene Raumangebot zur Aufnahme der Schülerströme geeignet ist, die Fachausschüsse zeitnah, notfalls in Sondersitzungen zu informieren, die erforderlichen Sofortmaßnahmen und die ggf. erforderlichen Haushaltsmittel zu benennen.

Bis dahin soll nicht ohne hinreichende Grundlage eine Verwendung der ohnehin knappen Haushaltsmittel für schulische Maßnahmen festgelegt werden, die sich nach den Trendaussagen im Januar als vielleicht nicht hilfreich erweisen.

Beschluss des Ortsvereinsvorstandes v. 03.12.2003

 

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